Ausbildung für Teleskoplader bei Hedemann GmbH
Fahrerausbildungen für Teleskoplader sind seit 2016 Pflicht
Immer wieder kommen unsere Kunden mit der Frage auf uns zu: „Müssen unsere Teleskopfahrer eine extra Fahrerausbildung machen? Und wenn ja, können sie die auch bei Euch durchführen?“ Die Antwort lautet: Ja, diese Ausbildung ist sogar Pflicht. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verabschiedete Ende April 2016 den Grundsatz 308-009 über die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer geländegängiger Teleskopstapler. Danach ist ein Bedienerausweis bei der Arbeit mit Teleskopstaplern ab sofort verpflichtend. Dieser wird mit einer Einführungszeit von max. 2 Jahren für alle Nutzer verbindlich. Es gibt unterschiedliche Stufen der Ausbildung. Jeweils für starre Teleskopen, rotierende Teleskopen und Arbeitsbühnen. Kurzerhand ließen sich Hilko Hartmann und Karl Hinrichs im Haus der Technik in Essen zum Fahrausbilder ausbilden. Sie sind jetzt zertifizierte Ausbilder gemäß DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) 308.009 für Teleskoplader. Damit sind Hilko Hartmann und Karl Hinrichs befähigt und berechtigt, Ihre Fahrer zu qualifizieren und sie bei der Beauftragung zu unterstützen. Es gibt viel Erklärungsbedarf sowie Fragen, die wir gerne beantworten. „Das Beste war“ so Hans-Georg Buss, Inhaber von Buss Bauunternehmen, „neben der theoretischen Ausbildung, konnten wir die praktische Prüfung bei Hedemann GmbH auf unserem eigenen Teleskoplader durchführen. Das hat uns sehr geholfen und war völlig unkompliziert.“ Die Qualifizierung des Fahrers kann auch beim Kunden durchgeführt werden. Termine können wir jederzeit mit Ihnen abstimmen. Fragen sie einfach unseren Schulungsleiter Karl Hinrichs unter Mobil: 0175-264 2890